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Spielberechtigung von Niklas Zoschke

Seit Freitag gab es in den Sozialen Medien wilde Spekulationen, FASS Berlin habe im Halbfinale mit Niklas Zoschke einen nicht-spielberechtigten Akteur eingesetzt. Die Spielberechtigung sei erloschen, nachdem er in der Vorwoche einen Einsatz für die Lausitzer Füchse in der DEL2 absolviert hat.

Dies trifft nicht zu. Niklas Zoschke war in allen Spielen spielberechtigt.

Nach dem Spiel am Freitag hatten die Schönheider Wölfe den Sächsischen Eissport-Verband (SEV) aufgefordert, die Spielberechtigung zu prüfen. Wegen der Eilbedürftigkeit wurde der Sachverhalt unmittelbar am Samstag dem Spielgericht des SEV zur Entscheidung vorgelegt. Das Spielgericht traf seine Entscheidung am Samstag Abend und bestätigte im Ergebnis die Spielberechtigung von Niklas Zoschke.

Für Niklas Zoschke wurde am 12. Januar 2018 eine Doppellizenz nach Ziffer 14.3 der Durchführungsbestimmungen der Regionalliga Ost ausgestellt. Diese Doppellizenz ist ohne Einschränkungen bis Saisonende gültig. Doppellizenzen ermöglichen den Einsatz von deutschen Nachwuchsspielern in verschiedenen Vereinen. Damit sollen diese Talente im Sinne des Sports gefördert werden.

Die in den Sozialen Medien zitierte Regelung in Ziffer 2.6 der Durchführungsbestimmungen ist auf Doppellizenzen nicht anzuwenden. Ziffer 2.6 ist die sog. Stammspielerregelung. Dort geht es um Spielberechtigungen für unterschiedliche Mannschaften innerhalb des gleichen Vereins („Festspielen“ in der höheren Spielklasse).

Das Spielgericht hat außerdem die Ligenleitung aufgefordert, die Durchführungsbestimmungen an den genannten Stellen präziser zu formulieren, um Unstimmigkeiten in der Zukunft auszuschließen.

Zu den weiteren Ereignisse in den Halbfinalspielen, insbesondere zum Ausscheiden beider FASS-Torhüter mit Gehirnerschütterung beim Spiel am Sonntag, werden wir uns in den nächsten Tagen weiter äußern.

Foto: Alexandra Bohn